Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Gebr. Kohlepp GmbH

Getränke- und Weinhaus

Durchdeich / Süderquerweg 652-658

21037 Hamburg

Steuernummer: 03/612/00224, Finanzamt Hamburg


  1. Die Vermietung erfolgt gemäß der gültigen Preisliste und ist hinsichtlich der Mietdauer auf dem Lieferschein bezeichneten Rückgabetermin beschränkt.
  2. Sofern nicht eine gesondert zu berechnende Auslieferung/Abholung vereinbart wird, hat sowohl die Empfangnahme als auch die Rückgabe der Mietgegenstände auf dem Betriebsgelände der Firma Kohlepp zu erfolgen, bzw. auf dem von der Firma Kohlepp benannten Gelände. In jedem Fall erfolgt erst dort die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Mietgegenstände.
  3. Mit Unterzeichnung des Lieferscheines erkennt der Mieter an, die Mietgegenstände vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben. Der Mieter" verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, insbesondere alle dafür erforderlichen Vorkehrungen zu treffen um die Mietgegenstände vor schädigenden Einwirkungen und Diebstahlsverlust zu schützen und dagegen zu versichern.
  4. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Einwilligung der Firma Kohlepp. oder durch ihren benannten Vertreter die Mietgegenstande Dritten zu überlassen, Reparaturen oder sonstige Veränderungen an den Mietgegenständen vorzunehmen. Des Bekleben, Bemalen oder Beschriften der Mietgegenstände ist verboten.
  5. Mängel oder Schäden, die an den  Mietgegenstände während der Mietzeit auftreten, sind der Firma Kohlepp, bzw. dem von ihr benannten Vertreter unverzüglich anzuzeigen. Die Firma Kohlepp entscheidet dann, ob eine Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit durch Reparatur oder Gestellung eines Ersatzes erfolgen kann, jeweils vorausgesetzt, dass diese Maßnahme in Anbetracht der restlichen Mietdauer noch als wirtschaftlich sinnvoll bzw. unzumutbar erscheint.
  6. Eine Haftung der Firma Kohlepp für Schäden. die der Mieter dadurch erleidet, dass die Gebrauchsfähigkeit der Mietgegenstände vollständig aufgehoben oder nur eingeschränkt gegeben ist, wird  ausgeschlossen. Es denn, das Mitarbeiter der Firma Kohlepp die Schadensverursachung durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zu vertreten haben. 
  7. Die Mietgegenstände dürfen entsprechend der Markenaussage nur zum Ausschank von Getränken verwendet werden, die von der jeweiligen Brauerei selbst hergestellt. bzw. mit der Brauerei in Kooperation stehen. Alle  weiteren Produkte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Brauerei oder ihren Vertreter. Der Mieter verpflichtet sich keine sonstigen Nahrungsmittel in oder über die Mietgegenstände in Verkehr zu bringen. bzw. anzukleben. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Firma Kohlepp oder ihr Vertreter zur außerordentlichen und sofortigen Inbesitznahme der Mietgegenstände berechtigt. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Firma Kohlepp bleiben davon unberührt.
  8. Die Mietgegenstände sind von dem Mieter in sorgfältig gereinigtem Zustand zurückzugeben. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist die Firma Kohlepp berechtigt, den bei ihr anfallenden Reinigungsaufwand konkret, zumindest jedoch in Höhe eines pauschalen Schadensersatzes in E 100,- in Rechnung zu stellen. Dem Mieter bleibt nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass ein der Schadensersatzpauschale entsprechender Aufwand nicht angefallen ist 
  9. Für eine den technischen Vorschriften entsprechende Strom- und Wasserversorgung bei Inbetriebnahme der Mietgegenstände hat der Mieter zu sorgen. Er hat die Ordnungsmäßigkeit der Anlage zu überwachen.
  10. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass von dem jeweiligen Betreiber der Schankanlage entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vor Inbetriebnahme angemeldet wird. Der Mieter und der Betreiber haften für die Beachtung  der Schankanlagenverordnung vom Januar 2003 und der laut BetrSichV, Betriebsmittel wie Schankanlagen gem. § 3 einer Gefährdungsbeurteilung und gem. § 10 einer Prüfung durch eine "befähigte Person" unterzogen werden. Das Ergebnis muss gemäß § 11 aufgezeichnet werden.
  11. Die vereinbarte Leihgebühr wird bei Empfangnahme des Mietgegenstandes fällig. Hiervon unberührt  bleiben weitere Zahlungen wie Schaden oder Fehlmengen. Der Mieter verpflichtet sich bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung diese auszugleichen.
  12.  Gerichtsgegenstand ist Hamburg 
Highlights




Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 18:30Uhr
Samstag
07:30 - 13:00Uhr
Tel.: 040-737 22 28
Fax: 040-737 44 45
Anfahrt
Süderquerweg 652-658,
21037 Hamburg